Beratung nach Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie gewerblich im Lebensmittelbereich tätig sind, ist eine Beratung nach §43 Infektionsschutzgesetz verpflichtend. Wir informieren Sie über Hygienevorschriften, mögliche Infektionsrisiken und Präventionsmaßnahmen.

Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie für Ihre Tätigkeit benötigen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.